Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Solaringenieurbuero Czernietzki GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer angebotenen Waren und aller Leistungen und Lieferungen abschließt.

 

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Der Vertragspartner erkennt diese Vereinbarungen nicht nur für den vorliegenden Vertrag, sondern auch für alle zukünftigen Verträge als für ihn verbindlich an. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Der Käufer verzichtet somit auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen.

(2) Die Solaringenieurbuero Czernietzki GmbH bietet ihren Vertragspartnern u.a. Photovoltaik-Komplettsysteme, Sonnenschutzsysteme, elektrotechnische Anlagen, sowie diverse Dienstleistungen und Waren an und übernimmt sofern in Textform vereinbart die entsprechende Planung, Installation und Wartung.


§ 2 Angebote und Auftragsbestätigungen

(1) Unsere Angebote als auch in Prospekten, Anzeigen; Online Plattformen usw. enthaltene Angebote sind -auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.

Der Kunde kann das Angebot per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer annehmen. Dazu hat der Kunde 14 Tage zeit; danach erlischt das Angebot.

 

Ein Vertragsschluss kommt erst nach Auftragsbestätigung in Textform (postalisch oder E-Mail) durch uns zustande. Dieser erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und fristgerechten Lieferung des Zulieferers/Herstellers. Über einen Lieferverzug wird der Vertragspartner umgehend informiert. Sollte eine Lieferung nicht möglich sein, so werden bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstattet oder im gegenseitigen Einvernehmen eine Alternative ausgewählt.


(2) Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren ausgehändigten Dokumenten sind als annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen und Abweichungen, insbesondere solche, die eine Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, ebenso wie die Verwendung wenigstens gleichwertiger Werkstoffe bzw. Bauteile, behalten wir uns vor.

(3) Die in Online Plattformen des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

(4) Aufträge gelten als angenommen, wenn sie in Textform bestätigt (postalisch oder E-Mail) oder ausgeführt worden sind.

(5) Bei unserem Angebot ist von den sichtbaren Gegebenheiten und/oder den vom Vertragspartner aufgeführten Eigenschaften ausgegangen worden. Sollten hierzu Abweichungen auftreten, die einen Zusatzaufwand erfordern, müssen diese gesondert verhandelt werden.

(6) Technische Änderungen, die sinnvoll oder aufgrund des technischen Fortschritts angezeigt sind, sind vertragsgemäß, sofern dem Vertragspartner dadurch keine merklichen Nachteile entstehen.

 

(7)Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.


§ 3 Preise

(1)Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

(2) Zahlungen erfolgen stets ohne Abzug von Skonto.

(3) Ein ggf.notwendiger Zählerschrank, Umbauten des Zählerschranks oder ein notwendiges Gerüst sind nur im Preis enthalten, wenn dies in Textform im Angebot aufgeführt ist. Andernfalls werden diese Positionen vom Vertragspartner selbst gestellt bzw. übernimmt dieser die Kosten hierfür.

(4) Ein neuer Zähler kann entweder vom EVU (Energieversorgungsunternehmen) erworben oder angemietet werden. Die Kosten hierfür übernimmt der Vertragspartner. Sollte der EVU auf die Bereitstellung eines Zählerschranks bestehen, so wird dieser Zähler separat in Rechnung gestellt.


§ 4 Zahlung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart, gilt folgende Zahlungsabwicklung: 80 % vor Lieferung und 20 % nach Fertigstellung bei Bauvorhaben jeglicher Art.

(2) Bei vereinbarter Zahlungsabwicklung über Blitzüberweisung ist eine vorherige unwiderrufliche Zahlungsbestätigung der Hausbank des Vertragspartners vorzulegen.

(3) Bei Angeboten in Online Plattformen stehen dem Kunden unter Umständen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der Online Plattform des Verkäufers angegeben werden.

(4) Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.

(5) Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

 


§ 5 Lieferung und Lieferzeiten

(1) Die Auswahl der Versandart liegt in unserem Ermessen. Bei sperrigen Bauelementen / Waren erfolgt in der Regel die Lieferung per Spedition. In diesem Fall wird der Vertragspartner über die Lieferung rechtzeitig informiert und trägt dafür Sorge, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Lieferung entgegen nehmen kann.

(2) Mitgeteilte Lieferzeiten gelten als Orientierungspunkte. Sie sind nur dann als fix vereinbart, wenn dies ausdrücklich in Textform erklärt worden ist.

(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig.

(4) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden aus Lieferverzug, insbesondere nicht für Finanzierungszinsen oder Ausfall und/oder Verringerung der Einspeisevergütung. Die Einhaltung von Liefer- u. Montagefristen setzt ebenso voraus, dass der Vertragspartner seine Verpflichtungen einhält.

Höhere Gewalt und insbesondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder bei unserem Lieferanten, insbesondere Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, Lieferungen hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.

Wenn wir von unserem Lieferanten mit der von dem Kunden bestellten Ware, oder der zur Produktion dieser Ware benötigten Rohstoffe, Bauelemente usw. nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig beliefert werden, ohne dass wir dies zuvertreten haben, können wir von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Betrifft die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung nur einzelne Gegenstände einer einheitlichen Bestellung des Kunden, sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Kunde ein Interesse an der Teilerfüllung des Vertrages hat. Ist letzteres der Fall, werden wir bezüglich des Teils, der nicht erfüllt werden kann, von unserer Leistungspflicht frei. In beiden Fällen werden wir den Kunden unverzüglich informieren, und bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten.

 

(5) Sollten Transportschäden auftreten, so sind diese sofort nach Eintreffen der Ware durch das Transportunternehmern schriftlich bestätigen zu lassen. Der Empfang der Ware erfolgt dann nur unter Vorbehalt seitens des Vertragspartners. Der Auslieferer und wir sind umgehend über den Schaden zu informieren. Für die Beseitigung von Schäden am gelieferten Material welche durch den Kunden nicht beim Transportunternehmen angezeigt wurde und die daher nicht mehr geltendgemacht werden können, haftet der Kunde.

(6) Der Vertragspartner übernimmt die Haftung für eine ordnungsgemäße Zwischenlagerung (diebstahl- und feuersicher; bei Elektrobauteilen auch feuchtigkeitsgeschützt) der Ware bis zur endgültigen Montage der Anlage. Der Abschluss einer Allgefahrenversicherung wird dringend empfohlen.

 

(7) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(8) Sendet das Versandunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, weil eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die vereinbarte Lieferung / Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

(9) Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Transportunternehmen bzw. der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

10) Bei Abholung vor Ort informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Terminabsprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. Für diesen Fall fallen keine Versandkosten an.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Solaringenieurbuero Czernietzki GmbH oder ihrer Zulieferer. Sollte die Bezahlung nicht ordnungsgemäß erfolgen, so sind wir berechtigt, die gelieferte Ware wieder zurück zu nehmen. Die entsprechenden Kosten hierfür trägt der Vertragspartner. Der Vertrag an sich bleibt unberührt und weiter bestehen.

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Anlage vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten, und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

(2) Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

(3) Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

(4) Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

 


§ 7 Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(2) Bei Verlassen der Ware aus unserem Haus bzw. vom Hersteller/Zulieferer übergeht die Haftung auf den Vertragspartner.

(3) Wir übernehmen keine Haftung für eine ggf. notwendige Baugenehmigung, eine evtl. unzureichende Baustatik, evtl. notwendige Blitzschutzeinrichtungen, Folgeschäden aus der Handhabung asbesthaltiger Stoffe, Versicherungsfragen,etc.

(4) Garantie- oder Gewährleistungsansprüche für Austauschmodule die vom Kunden gestellt werden im Rahmen von Reparaturarbeiten , werden nicht von der Solaringenieurbüro Czernietzki GmbH übernommen. Diese sind vom Kunden mit dem jeweiligen Komponentenhersteller selbst festzulegen.

(5) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 


§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmen 1 Jahr ab Abnahme der Anlage /des Bauelements; gegenüber Verbrauchern beträgt sie 2 Jahre ab Abnahme der Anlage / des Bauelements. Diese Frist gilt auch für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese fahrlässig verursacht wurden. Hiervon unberührt bleiben die Garantien des Herstellers.
Mängel sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung in Textform (postalisch, Fax oder E-Mail) anzuzeigen. Wir werden den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Mehrfache Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen sind zulässig. Insofern notwendig, wird die fehlerhafte Ware von uns innerhalb einer angemessenen Frist ganz oder teilweise ausgetauscht. Eine Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen, soweit die Nachbesserung nicht fehlschlägt.

Liegt der gerügte Mangel darin, dass die gelieferten Module die vereinbarte Leistung nicht erreichen, sind wir - soweit der Platz ausreicht - berechtigt, weitere Module zu installieren, bis die vereinbarte Leistung erreicht ist.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln, außer, der Schaden steht nicht im kausalen Zusammenhang mit diesen Änderungen.
Mängelansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn die Anlage oder das Bauelement  nicht mehr am Bestimmungsort besteht, sowie wegen erkennbarer Mängel, unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, wenn dies nicht binnen 2 Wochen ab Lieferung geltend gemacht wird.

(3) Soweit der Hersteller der Produkte eine eigene, über die Gewährleistung hinausgehende Garantie gibt, gilt diese Garantie für uns nicht, hier gilt die Herstellergarantie.

(4) Wir übernehmen keine Gewähr, bzw. Schadenersatzforderungen für Mängel im öffentlichen Netz.

(5) Für Unternehmer:

a) begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;

b)hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;

c) beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;

d) sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;

e) beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

(6) Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

 

§ 9 Abnahme
Die Anlage bzw. die installierten Bauelemente werden spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme konkludent abgenommen, wenn der Kunde der Abnahme nicht widerspricht oder Mängel geltendmacht.


§ 10 Prognosen

(1) Die von uns geführten Auswertungen und Ertragskalkulationen basieren auf statistischen Daten von Wetterdiensten und detaillierter Berechnungen von anerkannten Photovoltaik-Analyse-Programmen. Die Ergebnisse sind unverbindlich und dienen als Indikation. Eine Haftung für eventuelle Mindererträge durch z.B. schlechtere Wetterverhältnisse/Einstrahlung etc. übernehmen wir nicht.

(2) Etwaige zusätzliche Faktoren, wie z. B. steuerliche Auswirkungen, Beiträge zu Versicherungen, Rücklagenbildung etc. sind nicht berücksichtigt und müssen vom Vertragspartner individuell selbst gestaltet und kalkuliert werden. Wir empfehlen einen Beratungstermin bei einem Steuerberater.


§ 11 Mitarbeit

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich kostenlos Wasser, Strom etc. zur Verfügung zustellen und alle Maßnahmen zu ergreifen oder anzunehmen, die eine reibungslose Montage gewährleisten.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet ihm bekannte Gefahren denen Mitarbeiter vom Solaringenieurbuero Czernietzki GmbH oder auch Dritte während der Arbeiten ausgesetzt sein könnten, rechtzeitig und spätestens bis Vertragsabschluss gegenüber dem Solaringenieurbuero Czernietzki GmbH in Textform (postalisch, Fax oder E-Mail) mitzuteilen. Dazu zählen z.B. unzureichende Baustatik, nicht betretbare Dachflächen die nicht als solche erkennbar und nicht gekennzeichnet sind, asbesthaltige Dachdeckungen oder sonstige asbesthaltige Baustoffe. Bei Verletzung dieser Vertragspflicht haftet der Vertragspartner für sämtliche Folgeschäden.

 

§ 12 Freistellung bei Verletzung von Drittrechten

Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Verkäufer von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

                                                                                             

§ 13 Datenschutz

Bitte sehen Sie hierzu in unserer separaten Datenschutzerklärung nach.


§ 14 Rechte

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die an ihn ausgehändigten Unterlagen nicht an Dritte zur geschäftlichen Auswertung zu überlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 2.500 EUR fällig.

 

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht beeinträchtigt. Das Gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

 

§ 16 Schlussbestimungen

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Des Weiteren gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

(2) Gerichtsstand ist Neubrandenburg.

(3) Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

              

(4) Sollten einzelne Punkte rechtlich unwirksam sein, so bleibt der restliche Vertrag an sich weiterhin verbindlich.